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Tennisplatz- und Spielordnung (Stand 01. November2008)

 

1. Nutzungsrecht

 

Die Nutzung der Tennisanlage des Berliner Hockey-Club e.V. istausschließlich folgenden Personengruppen gestattet:

 

a.       AktivenTennismitgliedern des BHC, die ihren Jahresbeitrag bezahlt haben.

b.      Gästen, dieeine Gastkarte erworben haben. Gästen ist die Platznutzung nur gemeinsam miteinem Clubmitglied lt. Buchstabe a gestattet.

c.       Inhaberneiner "Schnuppercard" während des darauf genannten Zeitraums.

d.      EingeladenenTrainingspartnern der ersten sechs Spielerinnen und Spielern der 1. Damen- und1. Herrenmannschaft.

 

Für Passive Mitglieder des BHC gilt die Regelung lt. Ziffer 1b.(Gäste).

 

 

2. Platzbelegung

 

Die Platzbelegung wird durch die Benutzung der Platzbelegungstafel(Spielplan) geregelt. Alle aktiven Tennismitglieder erhalten ein persönlichesNamensschild, das von der Geschäftsstelle nach Bezahlung des Jahresbeitragesausgegeben wird. Die Platzbelegung hat persönlich durch Einhängen desNamensschilds an der Platzbelegungstafel (Spielplan) zu erfolgen. Für die unter1 b und 1 c genannten Personengruppen erfolgt die Platzbelegung durch Einhängender Gastkarte bzw. der "Schnuppercard". Bei gleichzeitiger Nutzung einesPlatzes durch mehrere Spieler sind die Namensschilder (Gastkarten, "Schnuppercards")aller Spieler entsprechend einzuhängen.

 

Die Platzbelegung gilt nur für den laufenden Tag und nur für Spieler,die sich auf der Anlage aufhalten. An Wochenenden und Feiertagen ist dieAnwesenheit auf der Clubanlage nicht notwendig. Der Anspruch auf den belegtenPlatz entfällt, wenn er nicht spätestens 5 Minuten nach Belegungsbeginn genutztwird.

 

Eine Anschlussbelegung ist erst nach Beendigung der ersten Belegunggestattet. Grundsätzlich haben bei der Belegung solche Spieler Vorrang, die andiesem Tag noch nicht gespielt haben.

 

Unzulässig ist diePlatznutzung ohne ordnungsgemäße Platzbelegung (Einhängen).

Darüber hinaus istes unzulässig, andere Namensschilder als das eigene zu benutzen, fremdeNamensschilder oder Belegungskarten zu entfernen oder in irgendeiner Weise mitihnen zu manipulieren.

 

3. Platzreservierung

 

Platz 6 ist außerhalb der Schulferien ab 13.00 Uhr vorrangig fürTraining reserviert. Soweit Training auf anderen Plätzen stattfindet, sinddiese Plätze spätestens bis 13.00 Uhr desselben Tages durch Belegungskarten zusperren. Während des Trainings ist kein Einhängen von Namensschildernerforderlich.

 

 

Abweichend von den vorgenannten Regelungen kann der Vorstand und dieGeschäftsführung durch Aushang am Tennis-Infobrett eine geänderte Platzreservierungfestlegen. Dies gilt insbesondere für die Verbandsspielsaison undTurnierveranstaltungen.

 

Für Forderungsspiele werden vom Tenniswart und der Geschäftsstelle andie unter 1a genannte Personengruppe auf Anmeldung spezielle Belegungskarten ausgegeben.Mit dieser Belegungskarte kann ein Platz durch Einhängen in die Belegungstafelfür das Forderungsspiel reserviert werden. Die Belegungskarte ist einen Tag vordem Spieltermin in die Belegungstafel einzuhängen. Vor Spielbeginn sindzusätzlich die Namensschilder aller Spieler, die den Platz zur reserviertenZeit nutzen, in die Platzbelegungstafel einzuhängen.

 

Der Platzwart istberechtigt, Plätze zur Platzpflege zu sperren. An der Belegungstafel ist hierzurechtzeitig ein entsprechendes Sperrschild einzuhängen.

 

 

4. Platznutzung

 

Die Plätze 1 - 3werden zu jeder vollen Stunde und die Plätze 4 - 6 zu jeder halben Stunde fürjeweils eine Stunde belegt.

 

Die Plätze sind nurdurch die dafür vorgesehenen Eingänge zu betreten.

 

Um einen ungestörtenSpielbetrieb zu gewährleisten, ist Nichtspielern das Betreten derTennisplätze  untersagt. Eine Ausnahmegilt bei Verbandsspielen für die Mannschaftsbetreuer. Das Betreten der Plätzeist nur mit geeignetem Schuhwerk gestattet.

 

Für das Training und den Spielbetrieb isthandelsübliche Tenniskleidung vorgeschrieben.

 

Vor Spielbeginn istder Platz ganzflächig zu wässern.

Die Nutzungsdauerfür einen belegten Platz beträgt 55 Minuten. Die restlichen 5 Minuten dienender Platzpflege. Zur Platzpflege ist der Platz abzuziehen und die Linien zufegen.

 

Bei einer Nutzungvon mehr als einer Stunde ist jeweils nach 55 Minuten eine Platzpflegedurchzuführen (Abziehen und Wässern)

 

Der Platzwart,der Vorstand und die Geschäftsführung sind berechtigt, dieEinhaltung der vorgenannten Regelungen zu überwachen und die Spieler aufVerstöße aufmerksam zu machen. Bei Wiederholungen muss mit dem Entzug desNamensschildes gerechnet werden (Meldung an den Vorstand).

 

Der Vorstand


 



 
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